In Bürogemeinschaft verbundene Rechtsanwälte stellen rechtlich Einzelkanzleien dar, die nicht gesamtschuldnerisch haften.
Für Sie als Mandanten bedeutet dies, dass Ihr Mandatsverhältnis entweder nur zur Rechtsanwälte Dr. Maug & Mücke GbR, bestehend aus Rechtsanwalt und Notar Thorsten Flensberg, der Rechtsanwältin Beate Volkmann sowie den Rechtsanwälten Bert Upmann und Erwin Steinsiek besteht oder nur zu Rechtsanwalt und Notar a.D. Martin Mücke.