Kanzlei Werther
Schwarzbachtal
51
33824 Werther/Westfalen
Tel. 052 03 - 88 22 33
Fax 052 03 - 88
22 34

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Unverbindliche Anfrage - Rechtsauskunft
Über
unseren Beratungsservice haben Sie die Möglichkeit,
anwaltlichen Rat einzuholen, ohne hierfür einen Termin in einem Anwaltsbüro
wahrnehmen zu müssen.
Wir bieten:
Gemäß
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat der Anwalt die Höhe des Honorars je
nach Umfang und Bedeutung der Sache zwischen 15,- und 190,- € festzusetzen.
Damit
Sie v o r h e r sicher wissen, welche Beratungskosten anfallen, haben wir folgendes
Verfahren eingeführt:
Um
Ihrem Anwalt die Zuordnung zu erleichtern, beachten Sie bitte untenstehende Anregungen!
Hier noch einige Tipps, die Ihnen die "Arbeit" erleichtern!
Mandatsbedingungen
1.
Die Korrespondenzsprache, auch mit ausländischen Auftraggebern, ist deutsch.
2. Die Haftung der beauftragten Rechtsanwälte wird, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (gemäß §§ 276 Abs. 3, 309 Nr. 7 BGB somit bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensherbeiführung sowie allen schuldhaften Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit), auf einen Höchstbetrag von 255.645,94 € beschränkt.
3. Die Haftung für mündlich und fernmündlich erteilte Auskünfte/Beratungen, die nicht das bestehende Auftragsverhältnis betreffen, wird ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen ( §§ 276 Abs. 3, 309 Nr. 7 BGB, s.o. Ziff. 2).
4. Eine Haftung für Schäden, die aus Anlass oder aufgrund einer Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel ( e-mail, Internet) entstehen, wird ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (§§ 276 Abs. 3, 309 Nr. 7 BGB, s.o. Ziff. 2). Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per e-mail erhebliche Risiken begründet, da weder die Vertraulichkeit der Miteilungen geschützt noch die Identität des Absenders sicher feststellbar ist. Benennt der Auftraggeber den beauftragten Rechtsanwälten eine e-mail-Adresse, sind diese berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Korrespondenz über diese Adresse zu führen.
5. Ansprüche gegen die beauftragten Rechtsanwälte verjähren spätestens zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages, es sei denn, die Verjährung tritt nach dem Gesetz bereits früher ein. Für Ansprüche im Sinne des § 309 Nr. 7 BGB ( s.o. Ziff. 2 ) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.